ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von SolOcean GmbH

1. Geltungsbereich / Vertragsgrundlage

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SolOcean GmbH, FN 510865y, Vorarlberger Allee 38, 1230 Wien (nachfolgend „SolOcean“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“ genannt), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Version.
1.2. SolOcean bietet ihre Waren und sonstigen Leistungen (nachfolgend „Lieferungen“ genannt) ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) an. Diese AGB gelten daher nur für Vertragsbeziehungen mit Unternehmern. Diese AGB gelten nicht für Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
1.3. Diese AGB werden Bestandteil der Angebote von SolOcean, der Bestellungen des Kunden, der Auftragsbestätigungen von SolOcean und aller von SolOcean mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung über ihre Geltung bedarf. SolOcean behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Website von SolOcean (www.solocean.energy) veröffentlicht und gelten für alle ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung geschlossenen Verträge.
1.5. Neben den spezifischen vertraglichen Regelungen und diesen AGB gelten die INCOTERMS 2020 für alle Geschäftsbeziehungen zwischen SolOcean und dem Kunden, insbesondere für die Auslegung der vereinbarten Lieferbedingungen (siehe Abschnitt 5 dieser AGB). Sollten die INCOTERMS 2020 Bestimmungen enthalten, die diesen AGB widersprechen, haben die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen Vorrang.

2. SolOcean Floater / Leistungsumfang, besondere Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen

2.1. SolOcean ist Lieferant des SolOcean Floaters (nachfolgend „Floater“ genannt), eines schwimmenden, modularen Photovoltaiksystems, das sowohl in Süß- als auch Salzwasser sowie an Land verwendet werden kann.
2.2. SolOcean bietet keine zusätzlichen oder weitergehenden Dienstleistungen an. Insbesondere führt SolOcean keine Wartungsarbeiten durch. Der Floater muss vom Kunden/Endverbraucher in regelmäßigen Abständen gemäß den beiliegenden Anweisungen gewartet werden. SolOcean übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch mangelhafte, unregelmäßige oder vernachlässigte Wartung entstehen.
2.3. Der Floater wird in Teilen, d.h. im unmontierten Zustand, geliefert. Die Montage, Verkabelung, Installation und Inbetriebnahme des Floaters müssen vom Kunden/Endverbraucher gemäß den beiliegenden Anweisungen durchgeführt werden. Zudem muss der Kunde/Endverbraucher alle Verbindungen (z.B. zu Wechselrichtern, Energiespeichern oder dem örtlichen Stromnetz) herstellen. SolOcean übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Montage, Verkabelung, Installation oder Verbindung entstehen.
2.4. SolOcean garantiert oder übernimmt keine Haftung dafür, dass der Floater am vorgesehenen Standort des Kunden/Endverbrauchers montiert, verkabelt, installiert, angeschlossen und/oder betrieben werden kann. Der Kunde/Endverbraucher ist verpflichtet, alle notwendigen Genehmigungen, Zulassungen, Vereinbarungen und sonstigen Anforderungen für die Montage, Verkabelung, Installation, Anschluss und den Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu beschaffen und aufrechtzuerhalten. Alle erforderlichen Pläne, Berechnungen, Berichte, Zertifikate oder andere Dokumente müssen vom Kunden/Endverbraucher auf eigene Kosten und Gefahr beschafft werden. Der Kunde/Endverbraucher muss alle behördlichen Vorschriften auf eigene Kosten und Gefahr einhalten und alle relevanten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, Anordnungen, Vorschriften oder Bedingungen bezüglich der Montage, Verkabelung, Installation, Anschluss und des Betriebs beachten. Der Kunde hat SolOcean diesbezüglich schadlos zu halten und von allen Ansprüchen freizustellen.
2.5. SolOcean garantiert oder übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden am oder durch den Floater, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Dazu gehören Schäden, die durch den Kontakt von Tieren (aus Land, Wasser oder Luft) mit dem Floater entstehen, wie z.B. „gestrandete“ Meerestiere oder Vogelkot. Die Haftung für Vandalismus und Diebstahl ist ebenfalls ausgeschlossen.
2.6. Der Floater ist für (nicht brechende) Wellen bis zu einer Höhe von drei (3) Metern ausgelegt. SolOcean übernimmt keine Haftung für Schäden am oder durch den Floater, die durch brechende Wellen oder Wellen, die eine Höhe von drei (3) Metern überschreiten, entstehen.
2.7. Der Floater ist für Strömungen bis zu fünf (5) Metern pro Sekunde ausgelegt. SolOcean übernimmt keine Haftung für Schäden am oder durch den Floater, die durch Strömungen entstehen, die eine Geschwindigkeit von fünf (5) Metern pro Sekunde überschreiten.
2.8. Weiterhin wird ausdrücklich auf die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen (Abschnitt 7 dieser AGB) und die allgemeinen Entschädigungsbestimmungen (Abschnitt 8 dieser AGB) verwiesen.

3. Angebote / Bestellungen / Vertragsschluss

3.1. Angebote von SolOcean sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet. SolOcean behält sich das Recht vor, ihre Angebote jederzeit – sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch des Preises – zurückzunehmen und/oder zu ändern und dem Kunden das geänderte Angebot zu unterbreiten. Geänderte Angebote sind ebenfalls freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet.
3.2. Kunden können Bestellungen bei SolOcean telefonisch oder per E-Mail aufgeben. SolOcean ist nicht verpflichtet, Kundenbestellungen auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder deren Eignung für den beabsichtigten Zweck zu überprüfen. Bestellungen sind für den Kunden sechs (6) Wochen verbindlich. SolOcean behält sich das Recht vor, Kundenbestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3. Eine von SolOcean ausgestellte Empfangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme durch SolOcean dar. Der Vertrag zwischen SolOcean und dem Kunden kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SolOcean zustande, spätestens jedoch durch die Erbringung der Leistung oder die Ausstellung der Rechnung.
3.4. Der Umfang der vertraglichen Verpflichtungen von SolOcean richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung und alle vertraglichen Dokumente unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Verwendbarkeit für den beabsichtigten Zweck zu überprüfen. Die Auftragsbestätigung gilt als vom Kunden genehmigt, es sei denn, der Kunde erhebt innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt schriftlich Einwände.
3.5. Mündliche Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages sind ungültig, sofern sie nicht schriftlich von SolOcean bestätigt werden.

4. Preise / Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug / Storno / Aufrechnung

4.1. Die von SolOcean angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Versand, Zöllen, Versicherung und anderen zusätzlichen Kosten (z.B. für Ursprungszeugnisse). SolOcean ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Versicherung gegen Transportschäden jeglicher Art auf Kosten des Kunden abzuschließen.
4.2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen ohne Abzug 21 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat auf das im Vertrag angegebene Bankkonto von SolOcean zu erfolgen. Eine Zahlung in einer anderen Währung als der auf der Rechnung angegebenen hat keine Schuldentlastung zur Folge.
4.3. Wenn Insolvenzverfahren gegen den Kunden eröffnet werden oder Insolvenzverfahren mangels Deckung der Kosten nicht eröffnet werden, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden eingeleitet werden, bei erheblicher Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Kunden oder wenn der Kunde mit Zahlungen an SolOcean in Verzug gerät, ist SolOcean berechtigt, sofortige Zahlung aller ausstehenden Rechnungen (vollständig) zu verlangen, auch wenn diese noch nicht fällig sind. Etwa gewährte Rabatte, Nachlässe und Sonderkonditionen gelten in diesen Fällen als nicht vereinbart. Darüber hinaus ist SolOcean in diesen Fällen berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden von Vorauszahlungen oder angemessener Sicherheit abhängig zu machen.
4.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs, für den der Kunde verantwortlich ist, hat der Kunde Verzugszinsen gemäß § 456 UGB zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, SolOcean von allen Verlusten im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung schadlos zu halten, insbesondere die entstandenen Kosten für Inkassoverfahren und Anwaltsgebühren.
4.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht von SolOcean anerkannt sind, zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
4.6. Der Kunde kann die Bestellung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SolOcean stornieren. Im Falle der Stornierung kann SolOcean, ungeachtet der Begründung der Stornierung, eine angemessene Stornogebühr verlangen. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem bereits entstandenen Aufwand von SolOcean und den bereits geleisteten Arbeiten.

5. Lieferung / Gefahrtragung / Leistungsort

5.1. Die Lieferung des Floaters erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen. Die Lieferung erfolgt entweder ab Werk (EXW) oder frei Haus (DDP), gemäß den INCOTERMS 2020. Die konkrete Lieferbedingung wird in der Auftragsbestätigung festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, den Floater bei Lieferung abzunehmen und etwaige Abweichungen oder Mängel sofort nach Erhalt der Lieferung zu überprüfen und SolOcean schriftlich zu melden.
5.2. Die Lieferfrist ist nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als „verbindlich“ bezeichnet wird. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller technischen Fragen und/oder der Vereinbarung aller erforderlichen Voraussetzungen für die Lieferung. Die Lieferfrist wird eingehalten, wenn der Floater zum Zeitpunkt des Fristablaufs ab Werk oder an den vereinbarten Lieferort zur Verfügung steht.
5.3. Im Falle von höherer Gewalt, unvorhergesehenen Ereignissen oder Störungen bei SolOcean oder ihren Lieferanten, wie z.B. Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Streiks oder anderen unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignissen, ist SolOcean für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung befreit.
5.4. Die Gefahr für den Floater geht bei Lieferung gemäß den INCOTERMS 2020 auf den Kunden über. Bei Lieferung ab Werk (EXW) ist die Gefahr für den Floater im Moment der Bereitstellung am Werk auf den Kunden übergegangen. Bei Lieferung frei Haus (DDP) ist die Gefahr für den Floater im Moment der Anlieferung am vereinbarten Lieferort auf den Kunden übergegangen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Floater bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von SolOcean. SolOcean ist berechtigt, sich in den entsprechenden öffentlichen Registern alle Rechte am Floater eintragen zu lassen, um ihre Eigentumsrechte zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Eigentumsvorbehalts zu unterstützen.
6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Floater vor vollständiger Bezahlung der Forderungen weiterzuveräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Bei Zugriffen Dritter auf den Floater, insbesondere durch Pfändungen, hat der Kunde SolOcean unverzüglich schriftlich zu informieren und alle Maßnahmen zur Wahrung des Eigentums von SolOcean zu treffen.

7. Gewährleistung

7.1. SolOcean gewährleistet, dass der Floater bei Lieferung frei von Material- oder Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei (2) Jahre ab Lieferung. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung schriftlich bei SolOcean eingereicht werden.
7.2. Im Falle eines Mangels ist SolOcean nach eigenem Ermessen zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
7.3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Floater unsachgemäß behandelt, instand gehalten oder installiert wird oder wenn Änderungen oder Reparaturen vom Kunden oder Dritten ohne vorherige Zustimmung von SolOcean vorgenommen werden.
7.4. Mängelansprüche verjähren nach Ablauf der Gewährleistungsfrist. Die Verjährungsfrist wird durch die Geltendmachung des Mängelanspruchs nicht verlängert.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1. Die Haftung von SolOcean für Schäden, die durch den Floater verursacht werden, ist auf die Höhe des Kaufpreises des Floaters beschränkt. SolOcean haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8.2. SolOcean haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Versicherungen abzuschließen, um sich gegen mögliche Schäden durch den Floater abzusichern. SolOcean haftet nicht für Schäden, die durch den Floater an Personen oder Sachen entstehen.

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1. SolOcean ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt oder wenn sich herausstellt, dass der Kunde nicht in der Lage ist, den Kaufpreis zu zahlen.
9.2. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde SolOcean alle bereits erhaltenen Leistungen zurückzugeben und die daraus entstandenen Kosten zu erstatten. SolOcean ist berechtigt, die Rückgabe des Floaters auf Kosten des Kunden zu veranlassen.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SolOcean abzutreten oder zu übertragen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung als vereinbart. Das gleiche gilt für etwaige Regelungslücken. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von SolOcean in Wien, Österreich.

1. Abtretung von Rechten und Pflichten / Gesamtschuldnerische Haftung / Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

11.1. Sofern in den Verträgen keine abweichenden Regelungen getroffen werden, ist SolOcean berechtigt, Rechte und Pflichten aus den Verträgen mit den Vertragspartnern mit vorheriger schriftlicher Mitteilung auf Dritte zu übertragen. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus Verträgen mit SolOcean ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SolOcean auf Dritte zu übertragen.
11.2. Mehrere Kunden (Auftraggeber) haften gesamtschuldnerisch gegenüber SolOcean, unabhängig davon, an wen die Lieferung erfolgt oder die Rechnung ausgestellt wird.
11.3. Die Rechte des Kunden auf Zurückbehaltung und auf Leistungsverweigerung sind ausgeschlossen.

12. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand und Rechtswahl / Verhältnis zwischen der deutschen und englischen Version der AGB

12.1. Änderungen der Verträge zwischen SolOcean und dem Kunden sowie Änderungen dieser AGB müssen stets schriftlich erfolgen; das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Mündliche Zusagen jeglicher Art werden erst durch schriftliche Bestätigung von SolOcean wirksam.
12.2. Alle mit SolOcean geschlossenen Verträge und alle aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen entstehenden außervertraglichen Verpflichtungen sowie diese AGB unterliegen österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regeln des internationalen Privatrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
12.3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen SolOcean und dem Kunden entstehen, ist Wien. SolOcean ist zudem berechtigt, Ansprüche gegen Kunden, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, am optionalen Gerichtsstand in München, Deutschland, geltend zu machen.
12.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen SolOcean und dem Kunden oder einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Effekt der der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
12.5. Allein die deutsche Version dieser AGB ist rechtsverbindlich. Die englische Version wird von SolOcean lediglich zu Informationszwecken bereitgestellt. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version der AGB haben die Bestimmungen der deutschen Version Vorrang.

SolOcean GmbH
Stand: Mai 2024